In Zusammenarbeit mit den behandelnden Ärzten übernehmen oder unterstützen wir die häusliche Pflege und übernehmen hauswirtschaftliche Tätigkeiten.
Häusliche Krankenpflege umfasst:
- Ärztlich verordnete Behandlungspflege (SGB V)
- Häusliche Pflege (SGB XI)
- Hauswirtschaftliche Versorgung